Neue ISIN für Aimondo AG Partizipationsscheine ab Mai 2021

Schwende. Heute informieren wir Sie über einige Neuerungen, die von der TTIP Ltd – unserer Gründungsaktionärin – erworbene Partizipationsscheine (PS [vergl. Vorzugsaktien]) der Aimondo AG betreffen.

Die Aimondo (AG) hatte einen Teil des Aktienkapitals in Namenaktien und einen anderen Teil in Inhaberaktien aufgeteilt. Einigen Family & Friends Mitgliedern sowie neu hinzugewonnenen Interessenten gehören Inhaberaktien (PS) in Form von Partizipationsscheinen. Am ehesten entsprechen diese den deutschen Vorzugsaktien. Die Aimondo AG wurde vom Eidg. Amt für das Handelsregister EHRA auf Gesetzesänderungen hingewiesen, die per 1. Mai 2021 umgesetzt sind. Weil diese Änderungen alle AG’s mit Inhaberaktien – also auch die Partizipationsscheine der Aimondo AG – betreffen, möchten wir hierzu kurz informieren.

Es handelt sich bei dieser Gesetzesänderung um eine erste Teilrevision des Aktienrechts, die im Wesentlichen ganz Europa betrifft. Demnach ist die Neuausgabe von Inhaberaktien nicht mehr zulässig, es sei denn, die Beteiligungspapiere der AG sind an einer Börse kotiert. Das ist bei Aimondo noch nicht der Fall.

Gemäß Übergangsregelung in der Schweiz haben bestehende AG’s die Statuten zu ändern und Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln. Aimondo hatte diese Änderung noch nicht in den Statuten erfasst und es wurde am 22.06.2021 ein entsprechender Beschluss in einer Außerordentlichen Generalversammlung der stimmberechtigten Aktionäre gefasst. Nachzulesen ist dieser im Bereich „Family & Friends“. Die Inhaberaktien wurden ab dem 1. Mai d.J. von Gesetzes wegen in Namenaktien geändert. Die europäischen Vorschriften finden sich ganz gut beschrieben und zusammengefasst auf der Webseite https://wirtschaftsrecht-news.de/2020/03/know-your-shareholder-das-ende-der-inhaberaktien/.

Das Gesetz sieht auch ein Verfahren zur Identifikation von Aktionärinnen und Aktionären vor. Das Verfahren endet in der Schweiz damit, dass Ak­tien von nicht gemeldeten Aktionärinnen und Aktionären am 1. November 2024 nichtig wür­den.

Dies bedeutet für die Aimondo AG Partizipationsscheine:

  • Statutenänderung betreffend Umwandlung Inhaber- in Namenaktien,
  • Aktualisierung des Aktienbuchs, unmittelbar nach der Umwandlung der Aktien; Der Verwaltungsrat trägt die Inhaber von Namenaktien in das Aktienbuch der Gesellschaft ein bzw. beauftragt ein dazu geeignetes Unternehmen.

Ein wichtiger Punkt ist im Weiteren das Aktienbuch, in welchem jede Aktionärin und jeder Ak­tionär aufgeführt sein muss, mit Personalien, Wohnadresse und Vermerk, welche Aktien gehalten werden. Die Gesellschaft darf nur die Aktionärinnen und Aktionäre, die dieser Meldepflicht vor der Umwandlung der heute bestehenden Inhaberaktien in Namenaktien nachgekommen sind, direkt in das Aktienbuch eintragen.

Es ist beabsichtigt, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Änderung in den Statuten ein externes Unternehmen, welches von SWIFT autorisiert ist und direkt mit Clearstream (Deutsche Börse) im täglichen bilateralen Austausch zusammenarbeitet, mit der Führung des Aktienbuches zu beauftragen.

Mit diesen Schritten und der Anbindung an ein offizielles Aktienregister werden die von der Europäischen Kommission auf den Weg gebrachten Aktionärsrechte-Richtlinien umgesetzt. Der EU-Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) stimmte einer Einigung zwischen dem EU-Vorsitz und Vertretern des Europäischen Parlaments zu. Diese neue Richtlinie enthält besondere Anforderungen, die Aktionäre zu einer langfristigen Beteiligung bewegen und die Transparenz erhöhen sollen.

Diese Anforderungen betreffen:

  • die Vergütung der Mitglieder der Unternehmensleitung,
  • die Identifizierung der Aktionäre,
  • die leichtere Ausübung der Aktionärsrechte,
  • die Weitergabe von Informationen,
  • die Transparenz in Bezug auf institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Berater für die Stimmrechtsvertretung sowie
  • die Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen.

Die Partizipationsscheine der Aimondo AG wurden bisher unter dem Symbol

  • Aimondo PS I und der ISIN CH0457495734 geführt. Das neue Symbol ist
  • Aimondo PS N, die neue ISIN Nummer ist CH1120274829.

Auf der Seite cash.ch und Eingabe des Suchbegriffs Aimondo AG ist das recht übersichtlich dargestellt. Die Preise der nun zu ersetzenden PS I Papiere werden nicht mehr aktualisiert, sie gehen in die Preisangaben der PS N über. Diesen Schritt haben noch nicht alle Banken nachvollzogen. Es kann also sein, dass für eine Übergangszeit ein 0-Wert angezeigt wird. Man kann wohl auch forcieren, dass die Einbuchung richtiggestellt werden in dem man die depotführende Bank auch über die Neuzuteilung der ISIN informiert – inwieweit diese die Information von sich aus aufgreifen, ist diesen überlassen. Vermutlich werden sie warten, bis die Statutenänderung veröffentlicht ist und eine entspr. Information z.B. über Clearstream herausgeht.

SHAB 14 05 2021

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